Neue Corona-Verordnung des Landes Hessen
ab dem 5.12.2021
Die Augenoptik ist unter §21 explizit von der 2G Zugangseinschränkung ausgenommen.
Es gilt weiterhin das Abstands- und Hygienekonzept und die ausnahmslose Maskenpflicht.
Sie sind bei uns weiterhin für alle unsere Dienstleistungen in unseren Geschäften herzlich willkommen!
Ihr Team von GROH OPTIK